Beim Übersetzen von offiziellen Dokumenten wie Geburtsurkunden, Diplomen oder Gerichtsurteilen wird oft entweder eine beglaubigte oder eine amtliche Übersetzung verlangt. Doch was ist der Unterschied?
✔ Wird von einem vereidigten Übersetzer angefertigt – Nur gerichtlich beeidigte oder ermächtigte Übersetzer dürfen beglaubigte Übersetzungen erstellen.
✔ Offizieller Beglaubigungsvermerk – Die Übersetzung wird mit Stempel und Unterschrift versehen, wodurch ihre Richtigkeit und Vollständigkeit bestätigt wird.
✔ Gültig für Behörden, Gerichte & Universitäten – Beglaubigte Übersetzungen sind rechtlich bindend und werden von deutschen Ämtern anerkannt.
✔ Geburts- & Heiratsurkunden – Für Eheschließungen oder Einbürgerung.
✔ Diplome & Zeugnisse – Zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Deutschland.
✔ Scheidungsurteile & Gerichtsbeschlüsse – Für rechtliche Verfahren & Nachlassregelungen.
✔ Von einer Behörde selbst erstellt oder geprüft – Eine amtliche Übersetzung wird von einer öffentlichen Stelle, Botschaft oder einem Konsulat ausgestellt.
✔ Oft mit zusätzlicher Apostille oder Notarbestätigung – Kann je nach Land oder Behörde erforderlich sein.
✔ Nicht von jedem Übersetzer durchführbar – Während beglaubigte Übersetzungen von beeidigten Übersetzern gemacht werden, kann eine amtliche Übersetzung nur von einer zuständigen Behörde angefertigt oder beglaubigt werden.
✔ Einbürgerungs- oder Aufenthaltsverfahren – Manche Behörden fordern eine amtliche Beglaubigung zusätzlich zur Übersetzung.
✔ Internationale Anerkennung – Beispielsweise für Dokumente, die ins Ausland gesandt werden.
✔ Notarielle Dokumente – Einige Länder verlangen eine amtliche Überprüfung durch ein Konsulat oder Notar.
Kriterium | Beglaubigte Übersetzung | Amtliche Übersetzung |
---|---|---|
Wer erstellt die Übersetzung? | Vereidigter Übersetzer | Behörde oder offizielle Stelle |
Wo wird sie anerkannt? | In Deutschland (Ämter, Gerichte) | Oft nur in bestimmten Ländern |
Zusätzliche Beglaubigung nötig? | Nein (Stempel & Unterschrift reicht) | Ja (Apostille oder Konsulat) |
Verwendungszweck | Dokumente für Ämter & Gerichte | Internationale Anträge |
✔ Juristische & sprachliche Expertise – Unser Gründer Hazar Atay-Lichtermann, gerichtlich allgemein beeidigter Übersetzer und öffentlich bestellter Dolmetscher mit einem Master of Laws (LL.M.), garantiert höchste Qualität.
✔ Behördliche Anerkennung – Unsere beglaubigten Übersetzungen werden in ganz Deutschland von Standesämtern, Einwanderungsbehörden & Gerichten akzeptiert.
✔ Bequemer Online-Service – Schnelle Abwicklung – einfach Dokumente digital einreichen.
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