Ein türkisches Scheidungsurteil ist in Deutschland nicht automatisch rechtskräftig. Damit es von deutschen Behörden anerkannt wird, ist eine beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer erforderlich.
Deutsche Standesämter und Gerichte akzeptieren fremdsprachige Urkunden nur, wenn sie von einem allgemein beeidigten bzw. öffentlich bestellten Übersetzer ins Deutsche übertragen wurden. Eine beglaubigte Übersetzung stellt sicher, dass das Dokument korrekt und vollständig ist und rechtlich anerkannt wird.
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